Wahlsonntag am 9. Juni - wählen gehen für Europa

Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürger*innen können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen. In Deutschland werden 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2019.

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt.

Hier können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.